Ist ein Arbeitgeber Mitglied im Arbeitgeberverband, so muss er gegenüber den gewerkschaftsangehörigen Arbeitnehmern den Tarifvertrag anwenden. Häufig will er diese Arbeitnehmer aber nicht anders als die übrigen behandeln und vereinbart daher mit allen Arbeitnehmern im Arbeitsvertrag, dass der jeweils gültige Tarifvertrag der Branche Anwendung finden soll (sog. Gleichstellungsabrede). Bislang hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) derartige Klauseln so ausgelegt, dass künftige Tarifverträge nur dann gelten sollen, wenn der Arbeitgeber bei ihrem Abschluss noch immer tarifgebunden ist, doch wurde im Dezember 2005 eine Änderung dieser Rechtsprechung angekündigt.
Schöne Bescherung: Abschied von der Gleichstellungsabrede!
Der Betrieb ; 58 , 51/52 ; 2815-2816
2005-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Online Contents | 2001
Ausstattung: Winterpakete: Schöne Bescherung
Online Contents | 1995
Editorial : Eine schöne Bescherung
Online Contents | 2007
|Schone Bescherung- der Fiskus feiert mit bei Betriebsveranstaltungen
Online Contents | 1995
Pilotengeschenke - Ready for Bescherung
Online Contents | 2011