Die neue Arbeitsstättenverordnung vom 12.8.2004 erleichtert es dem Arbeitgeber, im Arbeitsschutzrecht von den Arbeitsstätten-Richtlinien abzuweichen. Während er früher nachweisen musste, dass die von ihm getroffenen Schutzmaßnahmen genauso effektiv waren wie die in den Richtlinien vorgesehenen, so hat jetzt die Behörde den Sachverhalt aufzuklären. Allerdings treffen den Arbeitgeber auch weiterhin eigene Prüf- und Dokumentationspflichten, und er muss überdies an der Sachverhaltsermittlung mitwirken. Sollte dennoch keine vollständige Aufklärung möglich sein, so soll sich dies im Verwaltungsprozess letztlich zum Nachteil der Behörde auswirken.
Kontroverse um das neue Arbeitsstättenrecht: "Umkehr der Beweislast" ohne dramatische Folgen
Der Betrieb ; 58 , 34 ; 1852-1855
2005-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Schwefelgehalt im Kraftstoff - Eine Kontroverse ohne Ende?
Online Contents | 1999
GWLB - Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek | 1982
|Online Contents | 2009
IuD Bahn | 2001
|Umkehr der Gewichtsspirale - Karosserieleichtbau
Automotive engineering | 2009
|