Die neue Arbeitsstättenverordnung vom 12.8.2004 erleichtert es dem Arbeitgeber, im Arbeitsschutzrecht von den Arbeitsstätten-Richtlinien abzuweichen. Während er früher nachweisen musste, dass die von ihm getroffenen Schutzmaßnahmen genauso effektiv waren wie die in den Richtlinien vorgesehenen, so hat jetzt die Behörde den Sachverhalt aufzuklären. Allerdings treffen den Arbeitgeber auch weiterhin eigene Prüf- und Dokumentationspflichten, und er muss überdies an der Sachverhaltsermittlung mitwirken. Sollte dennoch keine vollständige Aufklärung möglich sein, so soll sich dies im Verwaltungsprozess letztlich zum Nachteil der Behörde auswirken.


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    Titel :

    Kontroverse um das neue Arbeitsstättenrecht: "Umkehr der Beweislast" ohne dramatische Folgen


    Beteiligte:
    Taeger, Jürgen (Autor:in) / Rose, Edgar (Autor:in)

    Erschienen in:

    Der Betrieb ; 58 , 34 ; 1852-1855


    Erscheinungsdatum :

    01.01.2005


    Format / Umfang :

    4 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch





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