In Fortsetzung von I0547751 geht der Autor nun auf die EU-Richtlinie 2004/49/EG zur Eisenbahnsicherheit in Europa ein. Sie soll die Interoperabilität des europäischen Eisenbahnwesens garantieren und ihr Geltungsbereich erstreckt sich grundsätzlich, d.h. wenn kein Mitgliedsland Ausnahmen trifft, auch für U-Bahnen, Straßenbahnen und andere Stadt- und Regionalbahnen. Zentral für das künftige Sicherheitskonzept sind ab 2006 die Jahresunfallberichte nach den gemeinsamen Sicherheitsindikatoren (CSI) und die daraus zu entwickelnden gemeinsamen Sicherheitsziele (CST). Dieses statistikbasierte Sicherheitsverfahren wird erläutert und kritisch diskutiert. Die Schaffung der Stelle eines "Europäischen Betriebsleiters" für die "Interoperablen Linien" könnte die Unwägbarkeiten, Zufälligkeiten und nationalen Unterschiede des Verfahrens neutralisieren. Ein Leserbrief des VDMT zu diesem Beitrag findet sich unter I0649642.
Der Sicherheitsbegriff im Eisenbahnwesen - Bestand und Entwicklung
Fortsetzung aus Heft 11/2005
Eisenbahn-Revue international ; 12 ; 605-607
2005-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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Der Sicherheitsbegriff im Eisenbahnwesen - Bestand und Entwicklung
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