Für den Begriff "Sicherheit" lässt sich im Eisenbahnwesen bisher weder in den gesetzlichen Regelungen noch bei den technischen Normen eine exakte Definition finden. Die Rechtsprechung hat ein mehrstufiges Modell entwickelt, das anerkennt, dass es keine absolute Sicherheit gibt. Anders als im Atomrecht ist das Maß die Voraussicht eines "verantwortungsvollen Organs nach dem jeweiligen Stand der Technik". Dabei muss auch ein möglicher Produktmissbrauch berücksichtigt werden. Statistische Festlegungen zur Definition eines Sicherheitsbegriffes kommen in Systemen wie MEM (Minimale endogene Sterblichkeit), dem englischen ALARP (das Risiko so niedrig halten wie vernünftigerweise ausführbar) oder dem französischen GAMAB (Globalement Au Moins Aussi Bon) zum Ausdruck. Der Beitrag wird in I0548384 fortgesetzt.
Der Sicherheitsbegriff im Eisenbahnwesen - Bestand und Entwicklung
Eisenbahn-Revue international ; 11 ; 544-546
2005-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
Norm , Sicherheit , Rechtsprechung , Technik , Risiko , Technische Bahnaufsicht , Statistik , Eisenbahn
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Der Sicherheitsbegriff im Eisenbahnwesen - Bestand und Entwicklung
IuD Bahn | 2005
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