Vorgestellt werden das am 31. Dezember 2004 in Kraft getretene Vierte Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften" zur Regelung der Interoperabilität des transeuropäischen Eisenbahnsystems, das am 30. April 2005 in Kraft getretene Dritte Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften (zur Entwicklung der Eisenbahnunternehmen, Erteilung der Eisenbahnunternehmen, Zuweisung von Fahrwegkapazitäten) und das neue internationale Eisenbahnrecht COTIF; welches zum Abbau von Hindernissen beim Grenzübergang neues Recht für die internationalen Personen- und Güterverkehre durch einheitliche Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Personen (CIV) und von Gütern (CIM) schafft. Beschrieben wird die Umsetzung europäischer Richtlinien in nationales Recht und die damit zusammenhängenden benannte Stellen, ebenso die Regeln und Ziele von COTIF.
Recht der Bahnen
"Viertes" und "Drittes" Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften/COTIF: Das neue internationale Eisenbahnrecht
EI - Der Eisenbahningenieur ; 56 , 10 ; 53-54
2005-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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