Unterschlägt ein Arbeitnehmer im Betrieb Geld, um seine Spielsucht zu finanzieren, so stellt sich die Frage, ob die deswegen erfolgende Kündigung des Arbeitgebers verhaltens- oder personenbedingt ist. Das Arbeitsgericht Berlin war von einer krankheits- und damit personenbedingten Kündigung ausgegangen, an deren Rechtfertigung besonders strenge Anforderungen gestellt werden. Die nächsthöhere Instanz, das Landesarbeitsgericht Berlin, hat die Entscheidung jedoch aufgehoben. Auch der Verfasser dieses Beitrags sieht in der Beschaffungskriminalität einen ausreichenden Grund für eine verhaltensbedingte Kündigung.


    Access

    Access via TIB

    Check availability in my library

    Order at Subito €


    Export, share and cite



    Title :

    Beschaffungskriminalität zulasten des Arbeitgebers zur Befriedigung der Spielsucht


    Subtitle :

    Verhaltens- oder personenbedingte Kündigung des Arbeitnehmers?


    Contributors:

    Published in:

    Der Betrieb ; 58 , 23 ; 1274-1275


    Publication date :

    2005-01-01


    Size :

    2 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German