Die seit dem 1.1.2005 geltende Neufassung des § 4 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) zielt vor allem darauf ab, es dem Arbeitnehmer zu erleichtern, die bereits erworbenen Versorgungsanwartschaften bei einem Arbeitgeberwechsel "mitzunehmen". Vorgesehen ist neben einer einvernehmlichen Regelung zwischen dem Arbeitnehmer und dem neuen sowie dem alten Arbeitgeber auch ein Anspruch des Arbeitnehmers auf die Übertragung des sog. Übertragungswerts, dessen Berechnung der Beitrag im Einzelnen darstellt. Der aktuelle Stand dieses Werts wird künftig auch vom Auskunftsanspruch des Arbeitnehmers erfasst.


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    Title :

    Portabilität von Versorgungsanwartschaften in der betrieblichen Altersversorgung


    Contributors:

    Published in:

    Der Betrieb ; 58 , 16 ; 886-891


    Publication date :

    2005-01-01


    Size :

    6 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German





    Portabilität

    Elliot, Ian | IuD Bahn | 1995