Kann ein Zug auf der freien Strecke nicht aus eigener Kraft weiterfahren, muss der zuständige Fahrdienstleiter das Gleis sperren und die Räumung des Gleises veranlassen. Das Nachschieben von Zügen kann aber auch planmäßig an den bekannten Steilrampen, wie der Geislinger Steige oder der Spessart-Rampe, vorgeschrieben sein. Der Beitrag erläutert das betriebliche Regelwerk dazu (KoRil 408.0571 "Zug hält aus unvorgesehenem Anlass", 408.0442 "Nachschieben - Regeln für den Triebfahrzeugführer, 408.0441 "Nachschieben - mit dem Zug gekuppeltes Triebfahrzeug und nicht mit dem Zug gekuppeltes Triebfahrzeug) und beschreibt das Verfahren an einem Fallbeispiel aus der Praxis (stehen gebliebener Panzerzug der Bundeswehr auf der Strecke Unterbach-Oberberg).
Das Nachschieben von Zügen
Regeln und Praxisbeispiele
Deine Bahn ; 33 , 9 ; 545-549
2005-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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IuD Bahn | 2013
|SLUB | 2004
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