Die gesetzliche Basis für die öffentliche Finanzierung der Schieneninfrastruktur des Bundes bildet Artikel 87 e Grundgesetz (GG). Darin ist u.a. festgelegt, dass die Eisenbahnen des Bundes in privatrechtliche Wirtschaftsunternehmen überführt werden und der Bund Mehrheitseigentümer an der Fahrweg AG bleiben muss. Weitere Detail- und Verfahrensregelungen finden sich in zahlreichen Gesetzen und Verordnungen wie z.B. der Bundeshaushaltsordnung (BHO), dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) und dem Bundesschienenwegeausbaugesetzes (BSchwAG). Hinzu kommen EU-Finanzierungsmöglichkeiten im Rahmen von TEN und ERFE. Der Beitrag wird fortgesetzt.
Gesetzliche Grundlagen zur Finanzierung der Schienenwege
Finanzierung der Infrastruktur der DB Netz AG durch die öffentliche Hand
Deine Bahn ; 33 , 7 ; 394-397
2005-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
DB Netz AG , Finanzierung , Investition , Staat , Schienennetz , EU , Gesetz , Infrastruktur
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