Die gesetzliche Basis für die öffentliche Finanzierung der Schieneninfrastruktur des Bundes bildet Artikel 87 e Grundgesetz (GG). Darin ist u.a. festgelegt, dass die Eisenbahnen des Bundes in privatrechtliche Wirtschaftsunternehmen überführt werden und der Bund Mehrheitseigentümer an der Fahrweg AG bleiben muss. Weitere Detail- und Verfahrensregelungen finden sich in zahlreichen Gesetzen und Verordnungen wie z.B. der Bundeshaushaltsordnung (BHO), dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) und dem Bundesschienenwegeausbaugesetzes (BSchwAG). Hinzu kommen EU-Finanzierungsmöglichkeiten im Rahmen von TEN und ERFE. Der Beitrag wird fortgesetzt.


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    Titel :

    Gesetzliche Grundlagen zur Finanzierung der Schienenwege


    Untertitel :

    Finanzierung der Infrastruktur der DB Netz AG durch die öffentliche Hand


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Deine Bahn ; 33 , 7 ; 394-397


    Erscheinungsdatum :

    2005-01-01


    Format / Umfang :

    4 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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