Eisenbahnanlagen gemäß EBO und SigO entziehen sich der Möglichkeit der Widmung, d.h. sie können nicht durch Verwaltungsakt einem abstrakt bestimmten Nutzerkreis zur Verfügung gestellt werden. Sie sind technische Anlagen, die das EIU als verantwortlicher Anlagenbetreiber benötigt. Der Beitrag analysiert den Rechtscharakter der früheren Bundesbahn-Liegenschaften und geht auf die Privilegierung gemäß § 38 BBauG/BauGB ein. Eine Aufhebung dieser Privilegierung, die planrechtliche Entwidmung, ist nur durch Planfeststellung möglich; zuständige Behörden sind das Eisenbahn-Bundesamt für EIU des Bundes und die jeweiligen Landesbehörden für alle anderen Eisenbahnanlagen.


    Access

    Access via TIB

    Check availability in my library

    Order at Subito €


    Export, share and cite



    Title :

    Widmung von Eisenbahnanlagen?


    Contributors:

    Published in:

    Publication date :

    2005-01-01


    Size :

    3 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German





    Eisenbahnanlagen

    Oberthür, ... / Hertel, ... | SLUB | 1970


    Eisenbahnanlagen und Fahrdynamik

    Müller, Wilhelm | SLUB | 1950


    Zur betriebssimulation von eisenbahnanlagen

    Meier-Solfrian, W. / Probst, A.R. | Tema Archive | 1971


    Eisenbahnanlagen und Fahrdynamik

    Müller, Wilhelm | SLUB