Durch die zunehmende betriebliche Ausgestaltung von tariflichen Öffnungsklauseln können Betriebsräte durch Zugeständnisse in der einen Sache Zugeständnisse des Arbeitsgebers in einer anderen Sache verhandeln. Bei diesen Koppelungsgeschäften hat der Betriebsrat vor allem dann eine starke Position, wenn wie z.B. bei der Zustimmung zu Überstunden der Arbeitgeber dringend auf seine Zustimmung angewiesen ist. Über die Grenzen bei den Verhandlungen wie z.B. bei Tarifvorrang, über die derzeitige Rechtsprechung und über Forderungen von BDI und BDA wird berichtet.
Die zulässige Koppelung von Vereinbarungen
Spielräume und Grenzen beim Verhandeln beachten
Arbeitsrecht im Betrieb ; 26 , 5 ; 288-290
2005-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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Kollisionspruefungen ueber die Koppelung von Rechenprogrammen mit CAD
Automotive engineering | 1984
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