Durch die zunehmende betriebliche Ausgestaltung von tariflichen Öffnungsklauseln können Betriebsräte durch Zugeständnisse in der einen Sache Zugeständnisse des Arbeitsgebers in einer anderen Sache verhandeln. Bei diesen Koppelungsgeschäften hat der Betriebsrat vor allem dann eine starke Position, wenn wie z.B. bei der Zustimmung zu Überstunden der Arbeitgeber dringend auf seine Zustimmung angewiesen ist. Über die Grenzen bei den Verhandlungen wie z.B. bei Tarifvorrang, über die derzeitige Rechtsprechung und über Forderungen von BDI und BDA wird berichtet.


    Access

    Access via TIB

    Check availability in my library

    Order at Subito €


    Export, share and cite



    Title :

    Die zulässige Koppelung von Vereinbarungen


    Subtitle :

    Spielräume und Grenzen beim Verhandeln beachten


    Contributors:

    Published in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 26 , 5 ; 288-290


    Publication date :

    2005-01-01


    Size :

    3 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




    KOPPELUNG FÜR EINFAHRBARES TRITTBRETT

    DERBIS LESZEK / PIERCE JOEL THOMAS | European Patent Office | 2019

    Free access

    Koppelung von Benutzeroberflächen

    STRASSBERGER MARKUS | European Patent Office | 2021

    Free access

    KOPPELUNG VON BENUTZEROBERFLÄCHEN

    STRASSBERGER MARKUS | European Patent Office | 2021

    Free access


    Bremssystem zur Koppelung mit einem Antriebsstrang

    LAUKEMANN DIETER / SCHREIBER ALEXANDER | European Patent Office | 2022

    Free access