Grundsätzlich ist die Ausweitung von Arbeitskämpfen gegen so genannte "Außenseiter-Arbeitgeber", die nicht dem Arbeitgeberverband angehören, unzulässig. Nach zwei neueren Entscheidungen von Bundesarbeitsgericht und Bundesverfassungsgericht soll jedoch etwas anderes gelten, wenn die Übernahme des umkämpften Verbandstarifvertrags im Betrieb des Außenseiters rechtlich gesichert ist, was z. B. durch entsprechende Verweisungen in den Arbeitsverträgen oder in einem Firmentarifvertrag gegeben sein kann. Die Autoren dieses Beitrags sehen darin jedoch eine Verletzung der verfassungsrechtlich geschützten Position des Außenseiters.
Zulässigkeit eines Verbandsarbeitskampfs gegen einen Außenseiter-Arbeitgeber?
Zugleich Anmerkung zum BVerfG-Beschluss vom 10.9.2004 - 1 BvR 1191/03
Der Betrieb ; 58 , 14 ; 774-778
2005-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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