Zu den Ingenieurbauwerken des Schienenverkehrs gehören Brücken und Tunnel (im innerstädtischen ÖPNV die Viadukte von Hochbahnen sowie die Tunnel von U- und unterirdischen Stadtbahnen) aber auch Stützbauwerke und Lärmschutzwände. Sie unterliegen wegen der verschiedenen Einwirkungen einer Alterung, einer hohen dynamischen Beanspruchung sowie einem fortschreitenden Prozess von Korrosion, Verschleiß und Abnutzung. Die Bauwerke müssen deshalb laufend überwacht und in bestimmten Abständen einer gründlichen Prüfung unterzogen werden. Die Verpflichtung der Eisenbahnen zur Instandhaltung Ihrer Betriebsanlagen ergibt sich aus dem AEG und der EBO bzw. der BOA. Die für die Bahnen des ÖPNV geltende BOStrab enthält dagegen zu diesem Thema nur recht allgemeine Aussagen. Da die Aufstellung eines einheitlichen diesbezüglichen Regelwerks für alle Bahnen im VDV nicht möglich ist, werden grundsätzliche Empfehlungen gegeben und die Stufen der Inspektion sowie die Inspektionstätigkeiten dargelegt.
Regelmäßige Inspektionen der Ingenieurbauwerke des Schienenverkehrs - Grundlage der Infrastruktur-Instandhaltung
VDV-Jahresbericht 2004/2005 ; 84-85
2005-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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