Im Rahmen des Verkehrsvertrages mit der DB AG hat der Freistaat Thüringen den Nahverkehr im Kyffhäuserkreis im bisherigen Umfang bis 2011 bestellt. Es genügt dabei Tempo 30 zur Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften. Nach der Feststellung "unzulässige Gleislage", wurde der Zugverkehr im Kyffhäuserkreis "bis auf weiteres" eingestellt. Ein Stilllegungsantrag seitens der DB Netz AG wurde abgelehnt und die Züge weiter nach einem Notfahrplan betrieben. In einem früheren Fall wurden verschiedene illegal stillgelegte Streckenabschnitte von der DB an die Thüringer Eisenbahn-Gesellschaft verkauft, die mit Landeshilfe eine erfolgreiche Regionalisierung der Infrastruktur erreichte. Der Beitrag prangert an, dass es Infrastrukturunternehmen möglich ist, Bahnlinien abzuwirtschaften und Ländern und Kommunen anzubieten, ohne dabei gegen Gesetze zu verstoßen - Beispiele dazu werden präsentiert. Es wird die Meinung geäußert, dass auch die Novelle zum Eisenbahnrecht kein wirksames Instrument zur Sicherung der Qualität des Schienennetzes bieten wird.
Die gesetz -mäßige Bahn: Tempo 30 ist schnell genug
Keine wirksame Handhabe gegen Vernachlässigung
derFahrgast ; 25 , 2 ; 5-10
2005-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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