Freiwillige Leistungen wie z. B. ein 13. Monatsgehalt werden vom Arbeitgeber häufig unter einen Widerrufsvorbehalt gestellt, damit er sich davon lösen kann, falls sich die wirtschaftliche Lage seines Unternehmens verschlechtert. Derartige Klauseln waren bis zur Schuldrechtsreform weitgehend unproblematisch, doch sind Formulararbeitsverträge seither dem für Allgemeine Geschäftsbedingungen geltenden Recht der § 305 ff. Bürgerliches Gesetzbuch unterworfen. Der Beitrag untersucht die neue Rechtslage und kommt zu dem Ergebnis, dass Klauseln, die einen Widerruf zulassen, ohne ihn an bestimmte Gründe zu binden, unwirksam sind.
Wirksamkeit von Widerrufsvorbehalten in Formulararbeitsverträgen bei der Gewährung freiwilliger Leistungen
Zugleich Besprechung des BAG-Urteils vom 12.1.2005 - 5 AZR 364/04
Der Betrieb ; 58 , 13 ; 722-727
2005-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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Wirksamkeit von Überstundenregelungen in Formulararbeitsverträgen
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