Die sog. "Business Judgment Rule" ist in der deutschen Rechtsprechung anerkannt und soll demnächst auch im Aktiengesetz verankert werden. Danach ist bei der Frage, ob das Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft eine Pflichtverletzung begangen hat, von einem weiten Handlungsspielraum für unternehmerische Entscheidungen auszugehen. Der Beitrag untersucht die Frage, wann eine "unternehmerische Entscheidung" vorliegt. Er kommt zu dem Ergebnis, dass eine "Entscheidung" das Bestehen von mindestens zwei rechtmäßigen Handlungsmöglichkeiten voraussetzt und dass sie "unternehmerisch" ist, wenn im Vorfeld Unsicherheiten über den weiteren Verlauf bestehen.
"Unternehmerische Entscheidungen" als Anwendungsvoraussetzung für die Business Judgment Rule
Der Betrieb ; 58 , 13 ; 707-712
2005-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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