In Brandenburg sind die Novelle des ÖPNV-Gesetzes und eine neue ÖPNV-Finanzierungsverordnung zum 1.01.2005 in Kraft getreten. Sie dienen dazu, den "übrigen" ÖPNV in Brandenburg (den ÖPNV, der die Gesetzgebung und Vorschriften des Straßenverkehrs wie BOStrab, BOKraft zu beachten hat, im Gegensatz zu den Richtlinien des Eisenbahnverkehrs) und seine Finanzierung grundlegend zu modernisieren. Die kommunalen Aufgabenträger erhalten nunmehr einen Pauschalbetrag von 50 Mio. Euro, die investiv oder konsumtiv eingesetzt werden können. Die anteilige Verteilung auf die einzelnen Aufgabenträger erfolgt unter Berücksichtigung von Strukturmerkmalen, die im neuen § 10 Abs. 3 ÖPNVG bezeichnet sind. Mehr als 40 Schlüsselvarianten wurden berechnet, nach denen die Zuweisungen gerecht verteilt werden sollen. Es werden die wesentlichen Reforminhalte zusammengefasst.
Das neue ÖPNV-Gesetz des Landes Brandenburg
Verkehr und Technik ; 58 , 2 ; 67-68, 70-71
2005-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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