Die nordrhein-westfälische Landesregierung brachte im September 2004 einen Antrag auf Änderung des Gesetzes über den Öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNV-Gesetz NRW) in den Landtag ein, über den voraussichtlich im Frühjahr 2005 entschieden wird. Ein wichtiges Ziel ist es, die Qualität im SPNV zu verbessern. Die Zweckverbände sollen die Möglichkeit erhalten, angemessene Vertragsstrafen in ihre Verkehrsverträge aufzunehmen und eventuell dadurch eingesparte Zahlungen für ÖPNV-Verbesserungen vor Ort einzusetzen. Damit stehen die EVU unter Druck, z.B. einem Verspätungschaos wie im Herbst 2003 rechtzeitig vorzubeugen.
Neues ÖPNV-Gesetz für NRW
Nahverkehrs-praxi ; 52 , 10 ; 38
2004-01-01
1 pages
Article (Journal)
German
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