Im September 2003 ist die Reform des Urhebergesetzes in Kraft getreten. Die wichtigsten Änderungen: Privatkopien von Audio-Datenträgern und Filmen bleiben erlaubt, wenn die Kopiervorlage selbst rechtmäßig in den Verkehr gebracht wurde, ein Kopierschutz, den der Hersteller des Datenträgers angebracht hat, darf aber zur Herstellung der Kopie nicht umgangen werden. Was der Gesetzgeber damit genau meint, bleibt unklar. Der Beitrag untersucht, welche Art von Kopierschutz nicht aufgehoben werden darf und wann von einer Umgehung eines Kopierschutzes überhaupt gesprochen werden kann. Im Ergebnis dürften nach der Ansicht der Verfasser die meisten Kopierprogramme, die bislang angeboten wurden, auch in Zukunft legal beworben, verkauft und verwendet werden.
"Umgehen" des Kopierschutzes nach neuem Recht
Kommunikation & Recht ; 7 , 1 ; 14-19
2004-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
Urheberrecht , Kopieren , Datenschutz , Gesetz , Reform
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