Das OLG Brandenburg hat in seinem Beschluss vom 2.9.2003 die Auffassung vertreten, dass Leistungen im Bereich des SPNV weder nach nationalem noch nach Europäischem Recht im Wettbewerb vergeben werden müssen. Ausschlaggebend für die Vergabe sei nur der § 15 Abs. 2 AEG i: V. mit § 4 RegG. Dort wird eingeräumt, dass der Aufgabenträger ein echtes Entscheidungsermessen besitzt, ob er seinen Vertragspartner für die Erbringung von SPNV-Leistungen ohne vergaberechtliche Bindungen frei auswählen oder diesen Partner in einem formell wettbewerblichen Verfahren ermitteln will. Mit dem Beschluss widerspricht das OLG Brandenburg der bisherigen Rechtsprechung und der Literatur, die sich auf das Europäische und das Nationale Vergaberecht beziehen. Der Beitrag beschäftigt sich mit den Vorgaben des Europäischen Rechts an die Vergabe von Aufträgen über SPNV-Leistungen und mit den Problemen bei der praktischen Umsetzung des Beschlusses des OLG Brandenburg.
Keine Pflicht zur Vergabe von Aufträgen über Schienenpersonennahverkehrsleistungen im Wettbewerb?
Eine kritische Auseinandersetzung mit dem Beschluss des OLG Brandenburg vom 2.9.2003
Transportrecht ; 27 , 5 ; 206-212
2004-01-01
7 pages
Article (Journal)
German
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