Geht die Belegschaft eines öffentlich-rechtlichen Arbeitgebers auf einen privaten Rechtsträger über, so führt dies nach den personalvertretungsrechtlichen Vorschriften zum Untergang des Personalrats. Ein Übergangsmandat ist gesetzlich nicht vorgesehen und kann nach Auffassung der Autoren dieses Beitrags auch nicht aus einer Analogie zu anderen Vorschriften entwickelt werden. Anderslautende landesrechtliche Normen sowie entsprechende vertragliche Abreden halten sie für unwirksam. Von der Einleitung der Betriebsratswahl durch den aufgrund eines "Stillhalteabkommens" faktisch noch amtierenden Personalrat wird dringend abgeraten, um eine Nichtigkeit dieser Wahl zu verhindern.


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    Title :

    Privatisierung öffentlicher Arbeitgeber


    Subtitle :

    Rechtliche Vorgaben und vertragliche Gestaltungsspielräume für die Überleitung der Arbeitnehmervertretung


    Contributors:

    Published in:

    Der Betrieb ; 57 , 47 ; 2530-2533


    Publication date :

    2004-01-01


    Size :

    4 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German