Ausgangspunkt der Überlegungen ist die sog. formale Privatisierung, d. h. die häufig vorkommende Umwandlung von (kommunalen) Eigenbetrieben in private Rechtsform, nicht spektakuläre Großprivatisierungen wie bei Bahn und Post. Neben den rechtlichen Grenzen formaler Privatisierung und der Klärung des Privatisierungstypus kommt es besonders auf die Auswirkungen von bestehenden Arbeitsverhältnissen an. Bezüglich Beamten fehlt dem privatisierten Unternehmen Dienstherrnfähigkeit, ein besonderes Problem sind die Auswirkungen auf die innerbetriebliche Interessenvertretung. Deshalb ist § 130 BetrVG wegen der Vielzahl der vorkommenden Fälle neu zu fassen.
Probleme beim Wechsel vom öffentlich-rechtlichen zum privatrechtlichen Arbeitgeber infolge von Privatisierungen öffentlicher Dienstleistungen
Eine Arbeitsskizze für Interessenvertreter
Personalrat ; 10 , 11 ; 473-482
1993-01-01
10 pages
Article (Journal)
German
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