Eine zentrale Forderung der EU-Richtlinie "Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden" vom 04.12.2003, deren Umsetzungsfrist in nationales Recht maximal drei Jahre beträgt, ist die Ausstellung von Energieausweisen auch für den vorhandenen Gebäudebestand. Ein Feldversuch der Deutschen Energieagentur (dena) seit November 2003 liefert erste Ergebnisse, wie eine Umsetzung des europäischen Rechts sinnvoll erfolgen könnte. Wichtig ist die Entwicklung eines einheitlichen Berechnungs- und Bewertungsverfahrens, das praktikabel und wirtschaftlich ist.
Erste Schritte zur Einführung von Energieausweisen im Gebäudebestand
BundesBauBlatt ; 53 , 2 ; 24-30
2004-01-01
7 pages
Article (Journal)
German
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