Fortbildung und der Besuch von entsprechenden Seminaren ist eine Amtspflicht des Betriebsrates, um seine Arbeit überhaupt erfüllen zu können. In Fortsetzung von I0444991 wird nun auf die zulässigen Kosten eingegangen. Grundsätzlich ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, die für eine Seminarteilnahme erforderlichen Kosten zu übernehmen. Allerdings muss auch die Verhältnismäßigkeit beachtet werden, was im Einzelfall großen Spielraum eröffnet. Mit Beispielen werden wichtige Aspekte bei den Reisekosten, bei den Kosten für Übernachtung und Verpflegung, bei den Seminarkosten, bei sonstigen Kosten sowie bei der Kostenübernahme von Seminaren nach § 37 Abs. 7 BetrVG erläutert.
Wie viel darf ein Betriebsräteseminar kosten?
Fortsetzung aus Heft 9, S. 525 ff.
Arbeitsrecht im Betrieb ; 25 , 10 ; 621-625
2004-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
Schulung , Weiterbildung , Arbeitgeber , Rechtsanspruch , Kosten , Erstattung , Seminar , Betriebsrat
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