Seit dem 01.05.2004 fasst das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) das bisherige Gerätesicherheitsgesetz (GSG) und das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) zusammen und setzt damit eine EU-Richtlinie um, die unter dem Gesichtspunkt der Deregulierung in Europa die Sicherheit und Gesundheit bei der Vermarktung von Produkten gewährleisten soll. Die Grundsätze des GPSG sind Sicherheitsanforderungen für Produkte, Verpflichtungen von Herstellern und Händlern, die Überwachung des Binnenmarktes und ein grenzüberschreitender Informationsaustausch. Über die wichtigsten Neuerungen wie z.B. der Geltungsbereich, die betroffenen Produkte (technische Arbeitsmittel, Verbraucherprodukte, überwachungsbedürftige Anlagen), die Anforderungen, CE-Kennzeichnung und GS-Zeichen sowie die Überwachung wird ein Überblick gegeben.
Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
EUKDialog ; 4 ; 2-4
2004-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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Das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
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