Das bisherige Gerätesicherheitsgesetz (GSG) und das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) werden nun in dem neuen Gesetz über technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte (GPSG) zusammengefasst, das zugleich eine EG-Richtlinie umsetzt. Das GPSG vereinheitlich die Regeln über die Sicherheit technischer Produkte, wobei der Verbraucherschutz gestärkt und die Herstellerpflichten verschärft werden. Dieser Beitrag erläutert unter anderem den Anwendungsbereich des GPSG, die Pflichten des Herstellers beim Inverkehrbringen von Verbraucherprodukten und die Voraussetzungen für die Verwendung des GS-Zeichens und der CE-Kennzeichnung.
Das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
Der Betrieb ; 57 , 1-2 ; 55-60
2004-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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