Am 18.12.2003 hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden, dass so genannte Abwicklungsverträge zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch dann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld zur Folge haben, wenn die Vereinbarung erst erfolgt, nachdem der Arbeitgeber die Kündigung ausgesprochen hat. Dem lässt sich jedoch unter anderem die Wertung des neuen § 1a des Kündigungsschutzgesetzes entgegenhalten, der den Abfindungsanspruch bei einer betriebsbedingten Kündigung regelt. Daher lehnen die Verfasser dieses Beitrags die Entscheidung des BSG ab, obwohl sie das Problem beseitigt, das der Nachweis des genauen Zeitpunkts der Absprache bereitet.


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    Title :

    Gekündigt, abgewickelt, gelöst, gesperrt


    Subtitle :

    Der Abwicklungsvertrag als Lösung des Beschäftigungsverhältnisses mit der Folge einer Arbeitslosengeld-Sperrzeit?


    Contributors:

    Published in:

    Der Betrieb ; 57 , 38 ; 2046-2050


    Publication date :

    2004-01-01


    Size :

    5 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




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