Beschäftigte im Bewachungsgewerbe müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen und haben ein hohes Risiko, durch Übergriffe Dritter verletzt zu werden. Die Unfallverhütungsvorschrift UVV "Wach- und Sicherungsdienste" (BGV C 7) regelt deshalb die Aufstellung einer Dienstanweisung, die durchzuführende Gefährdungsbeurteilung und die zu ergreifenden Schutzmaßnahmen. Der Einsatz von Diensthunden für Bewachungsaufgaben erfordert weitere Prüfungen.


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    Title :

    Arbeitsschutz im Wach-, Kontroll- und Sicherheitsdienst



    Published in:

    Das Warnkreuz ; 4 ; 14-15


    Publication date :

    2004-01-01


    Size :

    2 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




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