Beschäftigte im Bewachungsgewerbe müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen und haben ein hohes Risiko, durch Übergriffe Dritter verletzt zu werden. Die Unfallverhütungsvorschrift UVV "Wach- und Sicherungsdienste" (BGV C 7) regelt deshalb die Aufstellung einer Dienstanweisung, die durchzuführende Gefährdungsbeurteilung und die zu ergreifenden Schutzmaßnahmen. Der Einsatz von Diensthunden für Bewachungsaufgaben erfordert weitere Prüfungen.


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    Titel :

    Arbeitsschutz im Wach-, Kontroll- und Sicherheitsdienst



    Erschienen in:

    Das Warnkreuz ; 4 ; 14-15


    Erscheinungsdatum :

    01.01.2004


    Format / Umfang :

    2 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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