(Fortsetzung aus vb Heft 1 (2004) I0441164) In Teil 1 des Beitrags wurden die politische Bedeutung und die Rechtsgrundlagen des Vier-Mächte-Regimes sowie die Stellung des Eisenbahn- und S-Bahnverkehrs in der Vier-Mächte-Stadt Berlin der Jahre 1945 bis 1949 beschrieben. Der Status Berlins und die Rechtssituation blieben in den darauf folgenden Jahren und Jahrzehnten unverändert. Die Rechte der DR, z. B. an Liegenschaften, waren aufgrund alliierter Anordnung dem jeweiligen Hoheitsrecht des Sektorenkommandanten unterstellt, der wiederum die Wahrung der Rechte an die Verwaltung des ehemaligen Vermögens der Deutschen Reichsbahn (VdeR) delegierte. Der 2. Teil des Beitrags schildert die historische Entwicklung der Deutschen Reichsbahn und der S-Bahn in Berlin bis zur Abtrennung des S-Bahn-Verkehrs von der Eisenbahn auf dem Territorium West-Berlins ab 9. Januar 1984: Mit Betriebsschluss des 8. Januar 1984 endeten die Rechte der Deutschen Reichsbahn an der im westlichen Teil Berlins gelegenen S-Bahn. Die Rechte wurden mit Vorbehalt von den westlichen Alliierten auf den Senat von Berlin (West) übertragen.
Der Status der S-Bahn im gespaltenen Berlin
Eine rechtshistorische Betrachtung zu den Ereignissen des 8./9. Januar 1984 (Fortsetzung aus Heft 1/2004)
Verkehrsgeschichtliche Blätter (vb) ; 31 , 2 ; 37-41
2004-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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