Am 08.01.1984 mit Betriebsschluss gab die Deutsche Reichsbahn die ihr zugewiesenen Betriebsrechte an der S-Bahn in West-Berlin auf. Am 09.01.1984 nahm die BVG als vom Senat von Berlin (West) zugewiesenen Stelle gegen 4:00 Uhr den S-Bahn-Betrieb mit einem deutlich reduzierten Netz auf. Die rechtshistorische Abhandlung zeichnet die Entwicklung von 1944/45 bis 1984 nach. Teil 1 umreißt die politische Bedeutung und schildert die Rechtsgrundlagen des Vier-Mächte-Regimes sowie die Stellung des Eisenbahn- und S-Bahnverkehrs in der Vier-Mächte-Stadt Berlin der Jahre 1945 bis 1949. (Fortsetzung in vb Heft 2 (2004) I0443931)
Der Status der S-Bahn im gespaltenen Berlin
Eine rechtshistorische Betrachtung zu den Ereignissen des 8./9. Januar 1984
Verkehrsgeschichtliche Blätter (vb) ; 31 , 1 ; 2-12
2004-01-01
11 pages
Article (Journal)
German
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