Vielfach werden in Arbeitsverträge so genannte Schriftformklauseln aufgenommen, die sinngemäß besagen, dass Abweichungen von dem ursprünglich geschlossenen Arbeitsvertrag schriftlich erfolgen müssen. Während entsprechende Vereinbarungen in Individualarbeitsverträgen regelmäßig wirksam sind, unterliegen formularmäßig verwendete Klauseln seit der Schuldrechtsreform den Regeln über Allgemeine Geschäftsbedingungen und sind daher - je nach ihrer genauen Formulierung - unter Umständen unwirksam. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die verschiedenen Klauseltypen und bietet auch konkrete Vorschläge für die Arbeitsvertragsgestaltung.
Schriftformklauseln in Arbeitsverträgen
Zugleich Besprechung von BAG vom 24.6.2003 - 9 AZR 302/02
Der Betrieb ; 57 , 23 ; 1261-1266
2004-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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