Der Gesetzentwurf für das Dritte Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften (3. AEG-Novelle), zu dem der Verkehrsausschuss des Bundestages am 29.09.2004 eine Anhörung durchführen wird, dient vor allem der Umsetzung dreier EU-Richtlinien. Zu den wichtigsten Neuerungen gehören die Erweiterung des Begriffes öffentliche Eisenbahnen, der nun viele bisherige NE-Bahnen einschließt, die Möglichkeit der Anpassung der Betriebsvorschriften an die betriebliche Notwendigkeit sowie eine klare Trennung zwischen Betreibern der Infrastruktur und dem jeweiligen Eisenbahnverkehrsunternehmen. Die vorgesehene Trassenagentur soll nur präventive Aufsicht übernehmen und besitzt ein Aufgreifermessen, um nicht jedem kleinsten Problem nachgehen zu müssen.
Für Diskriminierung stehen die Signale auf Rot
Verkehrsausschuss hält Anhörung zu Novelle des Allgemeinen Eisenbahngesetzes ab
Deutsche Verkehrs-Zeitung DVZ ; 58 , 110 ; 11
2004-01-01
1 pages
Article (Journal)
German
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