Das deutsche Grundgesetz steht einer Arbeitsverlagerung ins Ausland auch dann nicht entgegen, wenn dies Arbeitsplatzverluste im Inland bedeutet. In arbeitsrechtlicher Hinsicht stellt sich die Frage, ob eine wegen einer Betriebsverlagerung ausgesprochene Kündigung sozial gerechtfertigt und damit wirksam ist, doch werden die Notwendigkeit und die Zweckmäßigkeit der Verlagerung von den Gerichten regelmäßig nicht überprüft. Das Betriebsverfassungsrecht sieht bei Betriebsstilllegungen Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats vor, die aber nur die Abwicklung und nicht die unternehmerische Grundsatzentscheidung betreffen.
Verlagerung von Arbeit ins Ausland: Grenzen des unternehmerischen Handlungsspielraums?
Der Betrieb ; 57 , 18 ; 982-986
2004-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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