Bei in Deutschland ansässigen Unternehmen, insbesondere solchen, die zu multinationalen Konzernen gehören, besteht zunehmend die Tendenz, aus Kostengründen die Buchführung ins Ausland zu verlagern. Dem setzt jedoch der § 146 Abs. 2 der Abgabenverordnung (AO) eine klare Grenze, der vorschreibt, Bücher und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu führen und aufzubewahren. Eine Ausnahmegenehmigung nach § 148 AO ist in einem solchen Fall nicht gerechtfertigt und auch das Recht der Europäischen Union stellt das deutsche Recht nicht in Frage. Entsprechend beruhen Kündigungen einzelner Beschäftiger auf Grund einer dennoch durchgeführten Verlagerung auf einer rechtswidrigen unternehmerischen Entscheidung und sollten sofort angefochten werden.


    Access

    Access via TIB

    Check availability in my library

    Order at Subito €


    Export, share and cite



    Title :

    Keine Verlagerung der Buchführung ins Ausland


    Contributors:

    Published in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 24 , 1 ; 14-17


    Publication date :

    2003-01-01


    Size :

    4 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German