Aus unterschiedlichen Gründen kann es passieren, dass ein Fahrdienstleiter (Fdl) nicht pünktlich seine Arbeit aufnimmt. Damit Zugfahrten trotz des Fehlens des benachbarten Fdl durchgeführt werden können, müssen zahlreiche Maßnahmen ergriffen werden. An Hand eines Praxisbeispieles wird das mögliche Vorgehen in einem solchen Fall gemäß der Regelungen der Konzernrichtlinien (KoRil) 408.0501, 408.0232 und 408.0243 ausgeführlich geschildert.
Der Nachbar-Fahrdienstleiter hat "verpennt"
BahnPraxi ; 7/8 ; 85-90
2004-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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