Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 20.1.2003 einen Betriebsübergang bejaht, nachdem ein Krankenhaus einen Catering-Vertrag gekündigt und sogleich einen neuen Vertrag mit einem anderen Anbieter abgeschlossen hatte. Dieser Beitrag stellt die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu diesem Thema dar und untersucht sodann die genannte EuGH-Entscheidung. Die Verfasser kommen zu dem Ergebnis, dass auch künftig die bloße Neuvergabe von Dienstleistungen keinen Betriebsübergang darstellt, sondern dass es entscheidend darauf ankommt, ob "mit" Betriebsmitteln des Auftraggebers gearbeitet werde oder - wie z. B. bei Reinigungsaufträgen - nur "an" ihnen.
Auftragsnachfolge - jetzt doch ein Betriebsübergang
Der Betrieb ; 57 , 3 ; 134-135
2004-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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