Eisenbahnspezifische Bauprojekte bedürfen grundsätzlich der Zustimmung durch das EBA. Dabei ist infolge des verschärften Naturschutzes in vielen Fällen eine gesonderte Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen, die automatisch mit einem Planfeststellungsverfahren verknüpft wird. Nicht UVP-pflichtige Bauvorhaben müssen dem EBA in Form einer standardisierten Umwelterklärung (Screening) angezeigt werden. Auch bei Eingriffen in die vom Bundesnaturschutzgesetz aufgeführten Schutzgebiete "Natura 2000" werden gesonderte Prüfungen verpflichtend. Die praktische Umsetzung solcher Auflagen werden im Artikel anhand aktueller Bauvorhaben illustriert.
Umweltverträglichkeit und Naturschutz beim Ausbau von Eisenbahnstrecken
Eisenbahn Ingenieur Kalender ; 313-320
2004-01-01
8 pages
Article (Journal)
German
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