Mit Inkrafttreten des 2. Eisenbahnpakets Mitte 2004 soll die Grundlage für die Einrichtung einer Europäischen Eisenbahn-Agentur (ERA: "European Railway Agency") geschaffen werden. Sie soll zur Durchführung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften in technischen Angelegenheiten, zur Verbesserung der Interoperabilität der Eisenbahnsysteme und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des Eisenbahnsektors beitragen. Im Beitrag werden die wichtigsten Inhalte der ERA-Verordnung (Grundsätze, Sicherheit, Interoperabilität, Studien und Förderung der Innovation, Interne Organisations- und Arbeitsweise, Finanzvorschriften und allgemeine Bestimmungen) besprochen.
Europas neue Eisenbahn-Agentur
Deine Bahn ; 32 , 6 ; 326-329
2004-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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