Die Verkehrsabteilungsleiterkonferenz (VALK) hat den Bund-Länder-Fachausschuss (BLFA) Straßenpersonenverkehr mit einem Bericht zu den Konsequenzen aus der Altmark-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) für die Finanzierungs- und Ausschreibungspraxis im ÖPNV/SPNV in Deutschland beauftragt. Es wird der wesentliche Inhalt der EuGH-Urteils und die Auswirkungen des Urteils auf den straßengebundenen ÖPNV nach PBefG zusammengefasst. Im Bereich des Schienenpersonennahverkehrs findet im Gegensatz zum Personenbeförderungsgesetz die Beauftragung der Verkehrsunternehmen durch die Aufgabenträger im Vertragsweg und nicht über eine Konzessionierung statt. Die möglichen Auswirkungen der Entscheidung auf den SPNV und mögliche Vorgaben des Vergaberechts werden behandelt. Am Schluss werden die beihilferechtlichen Kriterien für die Investitionsförderung genannt.
Bericht des Bund-Länder-Fachausschusses zum EuGH-Urteil
Verkehrsabteilungsleiterkonferenz am 3./4. März 2004 nimmt Bericht des BLFA Straßenpersonenverkehr vom 18.02.2004 zu den Folgen des EuGH-Urteils vom 24.07.2003 zur Kenntni
Der Nahverkehr ; 22 , 5/Beilage ; 1-16
2004-01-01
16 pages
Article (Journal)
German
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