Das EuGH-Urteil vom 24.7.2003 in Sachen Altmark Trans hat, bezogen auf die Vergabe von Öffentlichen Verkehrsdienstleistungen, keine definitive Klärung der umstrittenen Rechtsfrage gebracht, ob für nach § 13 PBefG genehmigte Verkehre öffentliche Zuschüsse ohne Beachtung der Verordnung 1191 gezahlt werden dürfen. Zur Herstellung der notwendigen Rechtklarheit könnte eine neue EU-Verordnung beitragen. Eine andere Möglichkeit besteht in der Anpassung des PBefG an die Verordnung 1191. Drei der vier EuGH-Kriterien finden sich bereits in der VO 1191 wieder.
Rechtssicherheit für Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen
Gestaltungsspielräume der Verordnung 1191 genau prüfen
Der Nahverkehr ; 22 , 4 ; 33-34
2004-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.