Das EuGH-Urteil vom 24.7.2003 in Sachen Altmark Trans hat, bezogen auf die Vergabe von Öffentlichen Verkehrsdienstleistungen, keine definitive Klärung der umstrittenen Rechtsfrage gebracht, ob für nach § 13 PBefG genehmigte Verkehre öffentliche Zuschüsse ohne Beachtung der Verordnung 1191 gezahlt werden dürfen. Zur Herstellung der notwendigen Rechtklarheit könnte eine neue EU-Verordnung beitragen. Eine andere Möglichkeit besteht in der Anpassung des PBefG an die Verordnung 1191. Drei der vier EuGH-Kriterien finden sich bereits in der VO 1191 wieder.


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    Title :

    Rechtssicherheit für Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen


    Subtitle :

    Gestaltungsspielräume der Verordnung 1191 genau prüfen



    Published in:

    Der Nahverkehr ; 22 , 4 ; 33-34


    Publication date :

    2004-01-01


    Size :

    2 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German