Das EuGH-Urteil vom 24.7.2003 in Sachen Altmark Trans hat, bezogen auf die Vergabe von Öffentlichen Verkehrsdienstleistungen, keine definitive Klärung der umstrittenen Rechtsfrage gebracht, ob für nach § 13 PBefG genehmigte Verkehre öffentliche Zuschüsse ohne Beachtung der Verordnung 1191 gezahlt werden dürfen. Zur Herstellung der notwendigen Rechtklarheit könnte eine neue EU-Verordnung beitragen. Eine andere Möglichkeit besteht in der Anpassung des PBefG an die Verordnung 1191. Drei der vier EuGH-Kriterien finden sich bereits in der VO 1191 wieder.


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    Titel :

    Rechtssicherheit für Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen


    Untertitel :

    Gestaltungsspielräume der Verordnung 1191 genau prüfen



    Erschienen in:

    Der Nahverkehr ; 22 , 4 ; 33-34


    Erscheinungsdatum :

    01.01.2004


    Format / Umfang :

    2 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch