Zwei Sozialabkommen für den europäischen Eisenbahnverkehr, die im Januar in Brüssel von den Vertragspartnern der Gemeinschaft der Europäischen Bahnen (CER) und der Europäische Transportarbeiterföderation (ETF) unterzeichnet wurden, markieren den Start zu einem harmonisierten Eisenbahnverkehrsraum und begleiten den Liberalisierungsprozess im schienengebundenen Verkehr in Europa. Seit dem 15. März 2003 haben alle lizensierten Eisenbahnverkehrsunternehmen freien Zugang zu dem von der EU definierten Güterverkehrsnetz. Die Sozialpartner des Eisenbahnsektors, die CER und die ETF, verhandelten Sozial- und Sicherheitsstandards für das zukünftig interoperabel einzusetzende Personal. Diese Standards sind als europäische Mindeststandards zu verstehen, die bessere, nationale Bedingungen nicht einschränken. Das eine Abkommen regelt die Einsatzbedingungen des mobilen personals. Das andere Abkommen definiert medizinische, kognitive und psychologische Tauglichkeitskriterien sowie die notwendigen Kompetenzen grenzüberschreitend eingesetzter Lokführer. Die europäische Lokführerlizenz gilt als zusätzliche Qualifikation für einen bereits national ausgebildeten Lokführer.
Auf dem Weg zu einer europäischen Eisenbahn-Kultur
Sozialpartner schließen Abkommen über den grenzüberschreitenden Einsatz von Lokführern
Güterbahnen ; 3 , 1 ; 28-31
2004-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
GWLB - Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek | 2004
|Eisenbahn/Kultur : = Railway/culture
SLUB | 2004
|Umsetzung des europäischen Regelwerks für Eisenbahn-Fahrzeugsicherheit
Tema Archive | 2012
|Umsetzung des europäischen Regelwerks für Eisenbahn-Fahrzeugsicherheit
IuD Bahn | 2012
|