Im Zuge der veränderten Marktentwicklungen im Betrieb und in der Instandhaltung von Schienenfahrzeugen, haben sich die normativen Anforderungen zur Eisenbahnsicherheit drastisch gewandelt. Daraus resultiert eine weitgehende Harmonisierung der in den Mitgliedstaaten der EU bestehenden nationalen Regelungen sowie die Umsetzung der europäischen in nationale Gesetze und Rechtsverordnungen. Dieser Prozess bezieht sich auf alle Fahrzeugarten wie Hochgeschwindigkeitstriebzüge, Regionaltriebzüge und Lokomotiven bis zu den Güterwagen. Mit dem 8. Änderungsgesetz (im Allgemeinen Eisenbahngesetz, AEG) wird die Instandhaltungsverantwortliche Stelle (ECM) in das nationale Eisenbahnrecht eingeführt. Der Beitrag behandelt die Anforderungen für Eisenbahn-Fahrzeugsicherheit nach dem europäischen Regelwerk an die Betreiber (Eisenbahnverkehrsunternehmen, EVU), die Halter/ECM sowie an die Instandhalter. Anhand praktischer Beispiele wird untersucht, inwieweit diese Anforderungen aus der Sicht des Gesamtsystems aus Vorhaltung, Betrieb und Instandhaltung konsistent und praktisch handhabbar sind. Es wird außerdem Optimierungspotenzial für die weitere Entwicklung des Regelwerks für die Eisenbahnsicherheit in Europa aufgezeigt.
Umsetzung des europäischen Regelwerks für Eisenbahn-Fahrzeugsicherheit
Implementation of european regulations of railway safety
eb - Elektrische Bahnen ; 110 , 10 ; 563-569
2012-01-01
7 pages
Article (Journal)
German
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