Seit 2001 haben Arbeitnehmer nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) einen Anspruch auf Verringerung ihrer Arbeitszeit, wodurch die EU-Richtlinie 97/81/EG umgesetzt wurde. Bestimmte Personengruppen haben diesen Anspruch auch auf Grund des Bundeserziehungsgeldgesetzes (BErzGG) und des SGB IX. Die Möglichkeiten der Arbeitszeitflexibilisierung, wesentliche Formalitäten und allgemeine Probleme des TzBfG werden mit drei Beispielen aus Arbeitgebersicht abgehandelt.
Praktische Handhabung des Teilzeitrecht
Betrieb und Wirtschaft ; 57 , 24 ; 1040-1045
2003-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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