Mit der seit 2001 in Kraft getretenen Novelle des Betriebsverfassungsgesetzes wurden das Individualrecht des einzelnen Mitarbeiters gestärkt und die Einführung von Arbeitsgruppen als weitere Ebene innerhalb der Arbeitnehmerschaft zwischen Individuum und Betriebsrat vorgesehen, um den direkten Einfluss der Arbeitnehmer auf Vereinbarungen zu stärken. Die Rolle des Betriebsrates liegt in der Förderung von Selbständigkeit und Eigeninitiative der Arbeitnehmer. Die Übernahme von mehr Selbstverantwortung, wie bei Arbeitszeiten, Festlegung der Vergütungsbestandteile etc. ist ein wichtiger Bestandteil in der modernen Personalpolitik, denn sie fördert eine höhere Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen. In der Praxis ist die Umsetzung der neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen aufgrund alter Rollenvorstellungen bisher verzögert bzw. verhindert worden.
Mehr Mitarbeiter-Selbstvertretung
Personalwirtschaft ; 30 , 9 ; 58-61
2003-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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