In seinem Urteil vom 25.03.2003 - 3 0 411/01 (rechtskräftig) - arbeitete das Landgericht Bielefeld an Hand der einschlägigen Vorschriften des Arbeitsschutzes heraus, dass in Büroräumen bei einer Außentemperatur von bis zu 32 Grad Celsius die Innentemperatur 26 Grad Celsius nicht übersteigen darf und dass bei höheren Außentemperaturen die Innentemperatur mindestens 6 Grad Celsius unter der Außentemperatur liegen muss. Das Urteil wird seinen wesentlichen Aussagen kurz zusammengefasst. Es folgt ein Kommentar, der neben einer rechtlichen Würdigung insbesondere die Rolle des Urteils für den vorbeugenden Gesundheitsschutz hervorhebt.
Raumtemperaturen in Büroräumen
Landgericht Bielefeld, Urteil vom 25.3.2003 - 3 0 411/01 (rechtskräftig)
Arbeitsrecht im Betrieb ; 24 , 12 ; 752-754
2003-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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