Durch die zunehmende IT-Verwendung in Arbeitsprozessen läßt sich auch nach längerer Zeit das Verhalten eines Arbeitnehmers detailliert rekonstruieren. Trotz des Fehlens eines dringend notwenigen Arbeitnehmerdatenschutzgesetzes stellt dieser Bereich aber vor allem im Bezug auf das Bundesdatenschutzgesetz keinen rechtsfreien Raum dar und sind dem Arbeitgeber Grenzen gesetzt. Grenzüberschreitungen müssen allerdings individuell vom einzelnen Mitarbeiter mit dem entsprechenden persönlichen Risiko zurückgewiesen werden. An Hand von Beispielen und unter Aufzeigen der rechtlichen Rahmenbedingungen werden zahlreiche Themen vom Bewerbungsverfahren bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses behandelt, darunter u.a. Drogenscreening, Fragerecht, "freiwillige" Einwilligung von Beschäftigten, E-Mail-Überwachung und Dauer sowie Umfang der Datenspeicherung.
Arbeitnehmerdatenschutz in der Praxi
Möglichkeiten und Grenzen des Persönlichkeitsschutzes im Arbeitsverhältni
Arbeitsrecht im Betrieb ; 24 , 12 ; 727-734
2003-01-01
8 pages
Article (Journal)
German
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